
Konzeption des “Betreuten Wohnens” mit integriertem Pflegebereich
Wohnen, fördern, begleiten und pflegen – statt aufbewahren, diese Grundsätze kennzeichnen die Konzeption des „Betreuten Wohnens“. Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sicheres Leben mit optimaler Hilfestellung; dies sind die ganz selbstverständlichen Wünsche eines jeden Menschen und natürlich auch diejenigen eines Menschen in der dritten Lebensphase. Niedrige Geburtenraten in der Vergangenheit und Gegenwart sowie eine steigende individuelle Lebenserwartung haben den pyramidenartigen Altersaufbau der Gesellschaft nachhaltig verändert. Rund 20% der Gesamtbevölkerung befindet sich in der dritten Lebensphase, d.h., etwa 16,5 Mio. Menschen in Deutschland sind bereits 60 Jahre und älter.

Seniorenresidenz St.-Elisabeth in Dorsten (Nordrhein-Westfalen)
Mittel- und langfristig muss ein abnehmender Anteil der jüngeren Bevölkerung immer mehr alte Menschen – vor allem auch hochaltrige Menschen mit deutlich erhöhtem Pflegerisiko – betreuen, versorgen und schließlich pflegen. Zunehmend instabilere Familienverhältnisse und beruflich bedingter Wohnortwechsel verschärfen den Trend, der für die Altenhilfe enorme quantitative Herausforderungen zur Folge hat. Familiäre Pflegekapazitäten, Selbsthilfepotentiale oder nachbarschaftliche Hilfsnetze scheinen ausgeschöpft und bieten daher keine Alternative und kaum eine Entlastung der professionalisierten und institutionalisierten Altenhilfe. Bei Fachleuten besteht weitestgehende Einigkeit über die Zielperspektiven einer modernen und humanitären kriterienverpflichteten und zukunftsträchtigen Altenhilfe:
Sie soll Unterstützung, Hilfe und Pflege so anbieten, dass Lebenskontinuität und Selbständigkeit möglichst lange erhalten werden können. Idealerweise sollten alle diese Bereiche auf einem Gelände und Historische Bausubstanz zu retten, zu bewahren und zu pflegen, ist eine Aufgabe von herausragender Bedeutung. Mit jedem historischen Bauwerk, das verschwindet, verliert der Mensch ein Stück seiner Identität.

Seniorenwohnpark "An der Lesum" (Bremen-Burglesum)
Die Seniorenwohnungen erfreuen sich nachweislich, insbesondere in Form der Seniorenresidenz, d.h. der Bündelung einer Anzahl von Altenwohnungen in einem Gebäude, großem Zuspruch. Diese Erkenntnis bedeutet den wesentlichen Ansatzpunkt für unsere Konzeption; durch „Betreutes Wohnen“ sollen die Mängel, die in dem System „Altenwohnungen“ u.E. liegen, vermieden und ein Angebot unter Beachtung der Wünsche und Erwartungen älterer Menschen gestaltet werden. Daraus ergibt sich für uns folgendes Anforderungsprofil:
1. Eine zentrale Lage der Einrichtung innerhalb des Stadtteilbereiches mit angemessener Infrastruktur und günstigen Verkehrsverbindungen ist anzustreben. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben muss problemlos möglich und somit integrationsfördernd sein. Wünschenswert ist für den älteren Menschen ein Standort der Einrichtung in seinem alten Wohnumfeld, damit angestammte Bindungen erhalten werden können. Mit unserer Standortwahl glauben wir, diese Anforderungen vollends erfüllt zu haben.
2. Es ist davon auszugehen, dass „Betreutes Wohnen“ überwiegend von Alleinstehenden in Anspruch genommen wird. Größe und Ausstattung der Wohnungen müssen sich daher weitestgehend nach diesem Personenkreis ausrichten. Als „Betreute Wohnung“ verstehen wir Wohnungen in der Größenordnung um 50 m2 für eine Einzelperson und um 65 m2 für Zweipersonenhaushalte zzgl. anteiliger Sonderfunktionsflächen (Funktionsräume). Bei der Planung muss auf alterstypische Veränderungen der Bewohner Rücksicht genommen werden. Demzufolge müssen bei der Projektierung neben den gültigen Vorschriften unbedingt unseres Erachtens folgende Kriterien zusätzlich beachtet werden:
Auch diese Kriterien haben wir bei der Konzeption des räumlichen Angebotes vollends berücksichtigt.
3. Das konventionelle Altenheim bietet zwangsweise die Vollversorgung und die umfassende Betreuung, gleichgültig ob erforderlich oder nicht notwendig, an. Den Mietern von Altenwohnungen wird demgegenüber ein zu wenig ausgereiftes und umfassendes Betreuungsangebot gemacht. Aus den Erkenntnissen beider Betreuungsformen, gewonnen durch vielfache Erfahrungen, hat der Betreiber folgende Konzeption für das „Betreute Wohnen“ entwickelt:
I. Selbständige Haushaltsführung in angemieteten bzw. eigengenutzten Räumen.
II. Betreuung in Form eines differenzierten Leistungsangebotes, das den spezifischen Notwendigkeiten und Erfordernissen des Einzelnen auf Abruf zur Verfügung steht und sich wie folgt darstellen kann: